Analyse & Kritik

Journal of Philosophy and Social Theory

Euthanasie heute - Thema oder Tabu?


1990 (12) Issue 2

Editorial

Der australische Philosoph Peter Singer soll mit Gewalt zum Schweigen gebracht werden. Er hat mit der Euthanasie ein moralisches Problem zum Thema der öffentlichen Erörterung gemacht, das nach Meinung seiner deutschen Gegner ein Tabu bleiben muß. Die Botschaft, die von diesen Gegnern Singers ausgeht - unter ihnen eine Reihe von Philosophieprofessoren -, besteht nicht darin, daß Singer Auffassungen vertritt, die in der Sache hart kritisiert werden müssen, sondern die Botschaft lautet: Man soll seine Auffassungen nicht anhören und diskutieren, schon gar nicht in der Öffentlichkeit. Die Begründung für diese Forderung klingt dramatisch. Es drohten nationalsozialistische Praktiken und Menschen müßten um ihr Leben fürchten.

Welche Vorwürfe sind Singer zu machen? Ist er ein gefährlicher Demagoge und Scharlatan, der mit einer emotionalisierten Rhetorik fragwürdige Gefühle anspricht? Verbreitet er unter dem Deckmantel der Wissenschaft Lügen, durch die einige der schlimmsten Verbrechen der Nationalsozialisten verleugnet oder verharmlost werden? Propagiert er obskure Ideologien und sektiererische Weltanschauungen, die von Laien nicht durchschaut werden können? Ist er ein krasser Außenseiter in der internationalen Philosophieszene, der abwegige Positionen vertritt und von absurden Prämissen ausgeht? Ruft er dazu auf, Menschen gegen ihren Willen zu töten?

Nichts von alledem trifft auf Singer zu. Singer ist ein international geachteter Wissenschaftler, der auf der Grundlage einer Theorie argumentiert - nämlich des Utilitarismus -, die unbestritten zu den wichtigsten und einflußreichsten Theorien in der Ethik gehört. Keinem Philosophen von Rang würde es in den Sinn kommen, Anhänger des Utilitarismus als Sektierer, Außenseiter, Demagogen oder moralisch minderwertige Menschen zu betrachten oder gar zu fordern, daß utilitaristische Prinzipien nicht öffentlich vertreten oder erörtert werden dürfen. Auch die moralischen Probleme der Euthanasie sind außerhalb Deutschlands in der internationalen wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Öffentlichkeit längst ein selbstverständliches Thema. Was die empirischen Annahmen und Tatsachenbehauptungen betrifft, die man für eine Anwendung der utilitaristischen Theorie benötigt, so stützt Singer sich ausschließlich auf Quellen und Standards, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung generell als verbindlich gelten. Wer auch nur einen Blick in die Schriften Singers wirft, der erkennt, daß sich seine Argumentation und Darstellung durch analytischen Scharfsinn, Klarheit und Nüchternheit auszeichnet und keinerlei demagogische oder bloß rhetorische Elemente enthält.

Niemand kann sich deshalb darauf berufen, daß durch den Kampf gegen eine öffentliche Diskussion der Auffassungen Singers Demagogie, Lügen, Dilettantismus, Scharlatanerie, Sektierertum oder abstruse Weltanschauungen bekämpft werden. Singers Auffassungen liegt vielmehr eine seriöse philosophische Theorie zugrunde, die er auf rationale und überprüfbare Weise auf moralische Probleme - darunter das Problem der Euthanasie - anwendet. Das Ergebnis seiner Untersuchung schließt aus, daß Euthanasie gegen die Interessen oder gegen den Willen eines Menschen ausgeübt werden darf. Es gibt deshalb auch keinen Grund, daß Menschen sich durch die Ansichten Singers bedroht fühlen müßten oder gar um ihr Leben zu fürchten hätten.

Worum kann es den Gegnern Singers gehen, wenn sie eine rationale Erörterung der moralischen Probleme der Euthanasie mit Hilfe von Gewalt, Zensur und Tabus verhindern wollen? Drei Möglichkeiten erscheinen denkbar:

1. Den Gegnern Singers geht es um die Wahrheit. Nach ihrem Urteil ist die falsch und würde die wahre Position Singers zum Problem der Euthanasie und zutreffende Sicht der Dinge gefährden. Allerdings ist der Schutz vor öffentlicher Diskussion ein ganz untauglicher Weg zum Schutz der Wahrheit. Eine bessere Methode als die offene und uneingeschränkte Erörterung einer Auffassung kennen wir nicht, wenn die Wahrheit in einer Frage ermittelt werden soll. Um die Wahrheit kann es den Gegnern Singers demnach nicht gehen, denn sonst müßten sie das Gegenteil von dem fordern, was sie tatsächlich fordern: nicht ein Diskussionsverbot, sondern ein Diskussionsgebot, nicht das Festhalten an Tabus und Dogmen, sondern deren Anzweifelung und Hinterfragung.

2. Den Gegnern Singers geht es um die Unterdrückung der Wahrheit, weil sie die Argumente Singers nicht widerlegen können, aber Interesse an der Konservierung der bestehenden Anschauungen und des status quo haben. Dies wäre zweifellos ein guter Grund für die Absicht, durch Gewalt und Tabuisierung eine rationale Erörterung der moralischen Probleme der Euthanasie zu verhindern. In diesem Fall würden sich die Gegner Singers allerdings als reine Dogmatiker disqualifizieren, die ihre Interessen und Ideologien vor der Wahrheit schützen wollen. Eine solche Haltung soll ihnen nicht unterstellt werden. Um die Unterdrückung der Wahrheit kann es den Gegnern Singers demnach ebenfalls nicht gehen.

3. Den Gegnern Singers geht es um die schädlichen Wirkungen der Wahrheit, weil nach ihrer Einschätzung eine Freigabe der Euthanasie selbst dann, wenn sie für bestimmte Fälle theoretisch gerechtfertigt werden könnte, in der allgemeinen Praxis so negative Folgen nach sich ziehen würde, daß Wahrheit und Wahrheitsfindung hinter die Vermeidung dieser Folgen zurücktreten müssen. Als Gefahr wird vor allem ein "Dammbruch" des allgemeinen Lebensschutzes genannt: Die Grenzziehung, wonach Euthanasie nur dann durchgeführt werden soll, wenn sie dem Interesse und Wunsch eines schwer leidenden Menschen entspricht, sei in der sozialen Wirklichkeit nicht zu garantieren. Ohne das Tabu der "Heiligkeit des Lebens" müsse man sowohl mit der Manipulation der Willensbildung von Betroffenen rechnen als auch befürchten, daß Menschen schließlich sogar gegen ihren ausdrücklichen Willen getötet werden. Welche empirischen Belege machen die Gegner Singers für die beschworene "Dammbruchgefahr" geltend?

Die Manipulation der Willensbildung von Betroffenen drohe, weil in der Folge einer Freigabe von Euthanasie schwerkranke Menschen es leicht als "soziale Pflicht" empfinden könnten, eine Beendigung ihres Lebens zu erbitten, um ihren Mitmenschen nicht länger "zur Last zu fallen". Es sei zu erwarten, daß Kranke und Leidende von ihren Angehörigen und anderen Personen seelisch unter Druck gesetzt und zu einer Einwilligung in ihre Tötung genötigt werden.

Tatsächlich existieren aber keine empirischen Belege für die Annahme, daß Menschen angesichts von Leiden vor allem daran interessiert sein werden, die Leidenden selbst aus dem Weg zu schaffen. Nicht nur die Praxis von Ländern, die wie die Niederlande bereits eine liberalere Euthanasie-Regelung als Deutschland praktizieren, zeigt die Haltlosigkeit dieses Schreckensbildes; in Deutschland selbst ist seit vielen Jahren die Selbsttötung straflos, ja sogar Beihilfe und gezielte Anstiftung zur Selbsttötung sind straffrei. Längst ist auch in der öffentlichen Meinung bei uns Selbsttötung im Fall schwerer Krankheit und großen Leidens als Ausweg akzeptiert. Wenn das düstere Menschenbild zuträfe, von dem die Gegner Singers ausgehen, müßte die Freigabe und Akzeptanz der Selbsttötung dazu geführt haben, daß leidende Menschen, die anderen "zur Last fallen" - und die in vielen Fällen zu einer Selbsttötung durchaus in der Lage sind -, sich regelmäßig durch entsprechende Einflüsterungen ihrer Verwandten und Bekannten bedrängt sehen und zur Selbsttötung getrieben werden. In Wahrheit sind aber keinerlei Anzeichen für Entwicklungen dieser Art zu erkennen. Gerade auch das Vorgehen der Nazis widerlegt solche Befürchtungen. Denn sie sahen sich gezwungen, ihre als "Euthanasie" deklarierten Morde an Behinderten sowohl vor den Angehörigen als auch vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten. Wenn es um empirische Belege für die noch weiterreichende Behauptung geht, daß Menschen in der Folge einer Freigabe der freiwilligen Euthanasie in letzter Konsequenz sogar gegen ihren ausdrücklichen Willen getötet werden könnten, wird häufig pauschal auf die Geschehnisse während der Zeit des Nationalsozialismus verwiesen: Auch dort habe die Entwicklung mit einer gewissen Enttabuisierung des Lebensschutzes begonnen, um schließlich im Massenmord an behinderten Menschen zu enden.

Nun wäre es zweifellos besser gewesen, wenn ein wirksames Tabu die Nazis an ihrem Morden gehindert hätte. Doch wogegen hätte sich dieses Tabu richten sollen? Gegen den Einfluß einer philosophischen Ethik, in der die moralischen Probleme der Euthanasie wissenschaftlich behandelt werden? Gegen die Auffassungen international ausgewiesener Gelehrter, die in rationaler Weise das moralische Für und Wider der Euthanasie erörtern? Gegen die Praxis, moralische und rechtspolitische Fragen in unzensierter öffentlicher Debatte rückhaltlos und kontrovers zu diskutieren? Gegen den Einfluß ausländischer Philosophen und Theorien auf deutsches Geistesleben und deutsche Denker?

Es ist eine direkte Verkehrung der historischen Wahrheit, wenn die Gegner Singers durch ihren suggestiven Vergleich mit der mörderischen Nazi-Euthanasie nahelegen, daß ein Phänomen wie die jeder Moral spottende, unter strenger Geheimhaltung geplante und ausgeführte massenhafte Ermordung behinderter Menschen sich ausgerechnet dann zu entwickeln drohe, wenn die grundlegenden moralischen und rechtspolitischen Fragender Euthanasie Gegenstand einer uneingeschränkten öffentlichen Diskussion und einer rationalen Erörterung sind. Der Nährboden für die Verbrechender Nationalsozialisten bestand doch nicht in einem freien Gedankenaustausch unter Beteiligung in- und ausländischer Wissenschaftler, sondern gerade in dem Ausschluß einer kritischen Öffentlichkeit und in der staatlich gelenkten Indoktrination mit dumpfer Ideologie und Wahnideen, die einer rational fundierten Kritik keinen Augenblick hätten standhalten können. Gewaltanwendung gegen Andersdenkende, Denkverbote, Zensur, Dogmen und Tabus sind Waffen, die selbst aus dem Arsenal des Nationalsozia-lismus stammen und nicht dazu taugen, sein "Gedankengut" zu bekämpfen und vor seinen Gefahren zu schützen. Der Versuch, den Feldzug gegen eine rationale Erörterung der moralischen Probleme der Euthanasie als Kampf gegen die Gefahr des Wiederauflebens nationalsozialistischer Lebensverachtung zu stilisieren, ist deshalb sowohl im Hinblick auf die unterstellten Wirkungszusammenhänge als auch im Hinblick auf die historischen Tatsachen ohne Grundlage.

Es spricht somit alles dafür, auch in den Grenzfragen menschlichen Lebens und Sterbens moralischen Problemen ohne Einschränkung auf den Grund zu gehen. Allerdings sind die Suche nach Wahrheit und das Recht auf Diskussions- und Meinungsfreiheit keineswegs immer kostenlos zu haben. Eine öffentliche Debatte über Euthanasie kann durchaus gewisse unerwünschte Nebenfolgen haben. Viele Menschen sind verunsichert, wenn sie ihr festgefügtes Weltbild und ihre gewohnten Überzeugungen erschüttert sehen. Sie können in ihren Gefühlen verletzt werden und sich durch eine solche Diskussion sogar bedroht fühlen. Diese Nebenfolgen sind für die betreffenden Menschen schmerzlich, auch wenn sie im Fall der Euthanasie-Problematik nicht selten auf fehlerhaften Schlußfolgerungen und gerade auf einem Mangel an Information und Aufklärung beruhen. Falsche Schlußfolgerungen mögen manche Menschen in dieser Frage auch zu Haltungen und Reaktionen ermuntern, die hervorzurufen nicht beabsichtigt sein konnte. Doch die Verteidigung des Rechts auf Diskussions- und Meinungsfreiheit beruht nicht auf der unzutreffenden Annahme, daß die Wahrnehmung dieses Rechts nur positive und erwünschte Konsequenzen hat, sondern auf der Annahme, daß die positiven und erwünschten Konsequenzen der Wahrnehmung dieses Rechts die negativen Konsequenzen bei weitem überwiegen. Gerade im Fall der Euthanasie darf man nicht vergessen, was in der anderen Waagschale liegt, wenn man auf die Erörterung ihrer Problematik verzichten will: Fundamentale Interessen derjenigen Menschen, die ein schweres und unabänderliches Leiden ertragen müssen. Belegt man die Frage, ob Menschen in dieser Lage ein moralisches Recht auf Euthanasie haben können, mit einem Tabu, dann werden die Interessen dieser Menschen undiskutiert übergangen.

Die Beiträge in dem vorliegenden Heft dienen verschiedenen Zielen. Zu Beginn ist der Text dokumentiert, den vorzutragen Singer in Marburg gehindert wurde. Peter Singer und Helga Kuhse verteidigen in diesem Vortrag die moralische Zulässigkeit einer Unterscheidung zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben, wenn diese Unterscheidung allein aus der Perspektive des betroffenen Individuums getroffen wird. Die folgenden Aufsätze gliedern sich in zwei Gruppen. Christoph Anstötz rekapituliert noch einmal den Hergang der Ereignisse, die zu der "Singer-Affäre" geführt haben, und kommentiert sie unter spezieller Berücksichtigung der Lage in der deutschen Behindertenpädagogik. Ursula Wolf, Rainer Hegselmann und Hartmut Kliemt vertiefen das Plädoyer für die Freiheit wissenschaftlicher Diskussion. In Auseinandersetzung mit den Gegnern einer solchen Freiheit. In ihrem Beitrag befürwortet Wolf zwar eine unterschiedliche Behandlung von Diskussionen in akademischen und öffentlichen Kontexten, kommt aber zu dem Schluß, daß eine Einschränkung der öffentlichen Diskussionsfreiheit gerade im Fall der Euthanasie nicht zu rechtfertigen sei. Für eine vorbehaltlose moralische Aufklärung tritt ebenfalls Hegselmann ein. Ein moralisches Weltbild müsse auch dann hinterfragt werden, wenn es den meisten Menschen als evident und unbezweifelbar erscheint. Kliemt analysiert Standpunkte, die in öffentlichen Angriffen auf Singer vertreten werden, und konfrontiert den Aufruf nach Einschränkung der Meinungsfreiheit mit der Moral wissenschaftlicher Diskussion, die sich am Wert der Wahrheit orientiere und außerargumentative Eingriffe deshalb strikt verbiete.

Die Diskussionsbeiträge im zweiten Teil des Hefts demonstrieren, daß eine Auffassung ernst nehmen und als diskussionswürdig befinden noch keineswegs bedeutet, dieser Auffassung auch zuzustimmen eine Selbstverständlichkeit, die jedoch in diesem speziellen Kontext eine ausdrückliche Hervorhebung verdient. Wolfgang Lenzen, Dieter Birnbacher, Jean-Claude Wolf und Norbert Hoerster erörtern die ethische Position Singers zur Euthanasie und zu verwandten Problemen und kritisieren sie in unterschiedlichen Punkten. Ihre Kritik bezieht sich auf einzelne Aspekte von Singers Position, gilt aber auch ihren philosophischen Grundlagen. Diese Beiträge zeigen, wie eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Singer jenseits von Diskussionsverboten und persönlicher Diffamierung aussehen kann. In dem Beitrag von Lenzen wird die Sichtweise Singers zunächst ausführlich dargestellt. In seiner Kritik weist Lenzen vor allem Singers Auffassung zur Abtreibung zurück, weil sie das künftige Leben des Fötus ignoriere. Von einem Standpunkt innerhalb des Utilitarismus kritisiert Birnbacher Singers Vorschläge zur selektiven Abtreibung und Euthanasie. Nach Birnbachers Ansicht mißt Singer direkten und indirekten sozialen Nebenfolgen zu wenig Gewicht bei. Wolf argumentiert, daß ohne eine eigenständige Bedeutung von "Rechten" in einer utilitaristischen Konzeption die Gefahr einer unkontrollierbaren Entwicklung nicht gebannt werden könne. In Hoersters Artikel werden pragmatische Gründe dargelegt, warum es der Zeitpunkt der Geburt sein sollte, von dem ab Menschen ein Recht auf Leben einzuräumen ist, selbst wenn unter prinzipiellen Gesichtspunkten Person sein das eigentliche ethische Kriterium für ein solches Recht sei. Den Abschluß des Hefts bildet eine Erwiderung von Peter Singer, in der er sowohl das Prinzip der Diskussions- und Meinungsfreiheit erörtert als auch zur inhaltichen Kritik an seinen Auffassungen und Vorschlägen Stellung bezieht.

Less →

Table of Contents

Title: Zwischen Leben entscheiden: Eine Verteidigung
Author: Peter Singer / Helga Kuhse
Page: 119-130

Abstract: We examine the view that all human life is of equal worth or sanctity. We find that this view is a legacy of the Judeo-Christian tradition, and cannot be justified in non-religious terms. We therefore argue that it should be rejected, and that we should openly acknowledge that some lives are of less worth than others. We then consider a common objection: that this will lead us down a slippery slope to Nazi-style atrocities. We give our reasons for finding this objection unpersuasive. We explain why no-one has any grounds for feeling threatened by our proposal. Finally we discuss who should make the decision involved in selecting whether a person should come into existence, and how that decision should be carried out.

Title: Peter Singer und die Pädagogik für Behinderte. Der Beginn der Singer-Affäre
Author: Christopher Anstötz
Page: 131-148

Abstract: The article gives an account of the prelude to an extensive ethical debate in Germany which was sparked off by an invitation to the Australian philosopher Peter Singer to speak at the University of Dortmund. He was to lecture about the right to life of severely handicapped new-born babies. But among special educators this theme provoked violent protests throughout the country; organisations of the disabled and various other groups forced the cancellation of the lecture and discussion with Peter Singer The kind of dispute which follows in special education is not to be judged without consideration of the methodological background of this young discipline. The events around the ,Singer affair, have shown severe methodological deficits, which may or rather must be cured in future.

Title: Philosophie und Öffentlichkeit. Anmerkungen zur Euthanasiedebatte
Author: Ursula Wolf
Page: 149-161

Abstract: This paper attempts to analyse and criticize the arguments and motives of those who reject any discussion of active euthanasia. A distinction is drawn between freedom of discussion in academic and in public contexts. Academic discussion demands unrestricted freedom, whereas in public debates the feelings of the groups concerned should be considered. The author argues that these restrictions are not serious enough to justify suppressing the debate. Problems of euthanasia are too vital to be left to the experts without public control.

Title: Schwierigkeiten der moralischen Aufklärung
Author: Rainer Hegselmann
Page: 162-173

Abstract: The article argues that a central part of moral integrity under the condition of moral enlightenment consists in virtues concerning thinking and discussing about moral problems.

Title: Ein guter Philosoph ist stets darauf bedacht, ob nicht auch ein anderer Böses macht
Author: Hartmut Kliemt
Page: 174-189

Abstract: The fact that Peter Singer was prevented from lecturing in Germany as well as the fact that the discussion of his book ,Practical Ethics, was rendered impossible raises important questions about freedom. Surprisingly some philosophers have joined the political factions which strive to suppress free discussion. In this quite polemical article some of their views are rejected. The only way to weed out error is free discussion.

Title: Das Töten von Tieren und von Föten
Author: Wolfgang Lenzen
Page: 190-204

Abstract: Singer's ,Practical Ethics, is based on a form of utilitarianism which takes into account the interests of a living being if and only if it displays a minimum of rationality and (self-)consciousness. Accordingly aborting a human fetus in an early stage of development is held to be morally acceptable, whereas killing chicken, pigs, and cattle for mere culinary pleasure is not. Singer's view on abortion are refuted because they only consider the actual properties of the fetus but ignore the quality, of its future life. In general the ,principle of replaceability, must be rejected. And although making animals suffer certainly is immoral, mere (painless) killing does not necessarily do so great a harm to them that we have to become vegetarians.

Title: Utilitaristische Ethik und Tötungsverbot. Zu Peter Singers Praktische Ethik
Author: Dieter Birnbacher
Page: 205-218

Abstract: One of the standard criticisms of classical utilitarian is that it is unable to provide an adequate ethical foundation for the wrongness of killing. It is reasoned that the five arguments against killing available to the classical utilitarian are indeed sufficient to provide such a foundation and that recourse to preference utilitarianism is neither called for nor helpful since it generates a number of problems of its own. On this basis, Singer's discussion of selective abortion and the selective euthanasia of newborns is criticized from within utilitarianism for not giving sufficient weight to direct and indirect social side-effects, especially if ,external, criteria are introduced into the valuation of human life.

Title: Singer über Rechte, Recht auf Leben und Euthanasie
Author: Jean-Claude Wolf
Page: 219-225

Abstract: Rights are not redundant elements of a plausible utilitarian theory and the right to life is an inseparable companion of the rights to nourishment and to medical care. The deeper reason for this thesis is the interdependence of values corning vitality. In this perspective it is inconsistent to say that the newborn is unable to have a right to life, but has a right to be fed. The hidden premise of Singer's rebuttal of involuntary euthanasia is a theory of rights as vetoes against imposed benefits. Without openly subscribing to such a theory there is no answer to ,logical slippery slope, arguments and no protection against dangerous ,quality of life, considerations as a basis of decisions over life and death.

Title: Kindstötung und das Lebensrecht von Personen
Author: Norbert Hoerster
Page: 226-244

Abstract: According to the view of Peter Singer, only persons deserve a right to life. As a consequence, a human being can claim such a right only at a certain point of its postnatal development and there is no essential moral difference between infanticide and abortion. Against this view, it is argued that - even on the basis of personhood as the fundamental criterion there are convincing pragmatical reasons for attributing a right to life in social practice at the point of birth. It is also shown how this position can be combined with a morally satisfactory position on the important problem of the treatment of infants who are severely handicapped.

Title: The 'Singer-Affair' and Practical Ethics: A Response
Author: Peter Singer
Page: 245-264

Abstract: This response to the articles in this issue of ,ANALYSE & KRITIK, begins with some general remarks on the ,Singer-Affair, in which I suggest that while the rational discussion of the ethical issue of euthanasia poses no threat of a return to Nazism, there is a real danger in the creation of a climate in which people are ready to use force to suppress ideas with which they disagree. I then state and criticise two popular theses about the wrongness of killing: that there is a crucial moral distinction between an act and an omission, and that all human beings possess an intrinsic right to life that no nonhuman beings have. This serves as a background to the section that follows, in which I take up the detailed criticisms of my views made by Professors Lenzen, Birnbacher, J. C. Wolf and Hoerster.